Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle zahntechnischen Leistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dentalwerk Thier und dem Auftraggeber (Zahnarzt/Zahnärztin) über zahntechnische Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der zahntechnischen Arbeit zustande.
Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag des Zahnarztes. Unsere Leistungen umfassen in der Regel:
- Anfertigung von Zahnersatz nach ärztlicher Vorgabe
- Reparatur und Änderung von bestehendem Zahnersatz
- Beratung zu Material- und Versorgungsfragen
- Digitale Planung und CAD/CAM-Fertigung
- Farbnahme und Anprobe (nach Vereinbarung)
Zusätzliche Leistungen werden separat vereinbart und berechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist nach Lieferung und Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungsziel: 30 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Präzise Abformungen und vollständige Unterlagen bereitzustellen
- Farbbestimmung und Patienteninformationen mitzuteilen
- Bei Reparaturen den Zahnersatz rechtzeitig einzusenden
- Uns über Besonderheiten und Allergien des Patienten zu informieren
- Die gelieferte zahntechnische Arbeit auf Vollständigkeit zu prüfen
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Wir haften für Material- und Verarbeitungsfehler nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung.
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingliederung, schriftlich anzuzeigen. Bei Rügen nach Eingliederung ist der Zahnersatz zur Prüfung einzusenden.
Wir haften nicht für Schäden, die auf unzureichende oder fehlerhafte Abformungen, ungenaue Angaben oder unsachgemäße Eingliederung durch den Zahnarzt zurückzuführen sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten zahntechnischen Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Arbeiten zurückzufordern.
§ 8 Stornierung und Änderungen
Bei Stornierung oder wesentlichen Änderungen durch den Auftraggeber berechnen wir:
- Bis 5 Werktage vor Liefertermin: 25% des Auftragswertes
- Weniger als 5 Werktage: 50% des Auftragswertes
- Nach Fertigstellung: 100% des Auftragswertes
Bereits angefertigte Teile und Materialkosten werden in jedem Fall berechnet.
§ 9 Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingliederung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Reklamationen bessern wir nach oder fertigen die Arbeit neu an. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München.
Letzte Aktualisierung: Januar 2025